Bericht und Foto Siegener-Zeitung 10.12.2022 Rainer Schmitt.

Noch einige Bauplätze hält der Bebauungsplan „In der Betz“ vor, und es gibt auch Bauwillige. Die Krux: Aktuell ist dort keine Wohnbebauung mehr möglich – zumindest nicht nach dem Bebauungsplan. Denn es handelt sich um ein Anfang der 1990er-Jahre ausgewiesenes Mischgebiet, in dem sich auch Handwerker und Dienstleister ansiedeln können.

Das prozentuale Verhältnis zwischen Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung soll 60 zu 40 betragen. Bei 18 Bauplätzen ist der Anteil der Wohnbebauung bereits ausgeschöpft. Aber seit 30 Jahren ist es nicht voll besiedelt, sagte Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit bei der Sitzung des Ortsgemeinderates am Montag und zeigte die Problematik auf: Aktuell habe er eine beabsichtigte Wohnbebauung zurückweisen müssen. Der Ortschef schilderte, dass es nicht angenehm ist, potenziellen Bauherren sagen zu müssen, dass sie nicht bauen können.

Es muss also eine Lösung herbei. Elisa Heilig von der Fachgebietsleitung Bauverwaltung in Kirchen stellte Lösungsvarianten vor. Würde man nun das Gebiet in ein reines Wohngebiet umwandeln, gab Heilig zu bedenken, dann strahle das über die Grenzen des Bebauungsgebietes hinaus bis an die Hauptstraße K88. Auch dort könnte kein Gewerbe mehr ansiedeln.

Die Alternative: ein allgemeines Wohngebiet. Zum einen wären wieder Anträge für eine Wohnbebauung „In der Betz“ zulässig, zum anderen seien die Grenzen für Lärmwerte etwas geringer als bei einem Mischgebiet, aber eben doch noch etwas höher als bei einem reinen Wohngebiet. Es würde sich auch nicht auf die K88 auswirken.

Im Gremium herrschte die Meinung, dass der Markt gezeigt hat, dass ein allgemeines Wohngebiet mehr Sinn macht. Einmütig hat der Rat die erste Änderung des Bebauungsplans „In der Betz“ beschlossen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll. Die Verwaltung soll die erforderlichen Verfahrensschritte durchführen. Ein solches Verfahren sei immer ergebnisoffen, teilte Heilig mit. Es sei auch noch eine Artenschutzprüfung erforderlich. „Es ist die schnellste Variante, um Baurecht zu schaffen“, sagte Buttgereit: „Es ist für mich schwierig, plausibel zu machen, warum nicht gebaut werden darf, obwohl die Interessierten ein Baugrundstück gekauft haben.“ Die Änderung müsse mit Hochdruck angegangen werden.

Für die Planungsleistungen und die Artenschutzprüfung werden die Kosten auf 8.000 bis 10.000 Euro geschätzt. Weil die Verwaltung keine Kapazitäten mehr hat, es aber schnell gehen soll, soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Es sei eine Chance, um Baulücken zu füllen, so der Ortschef. Ratsmitglied Christian Becker spielte den Ball zurück an die Verwaltung. Wenn man aufgefordert werde, Baulücken zu schließen, dann sollte seiner Meinung nach nicht die Ortsgemeinde die Kosten tragen, sondern die Verwaltung. „Wenn wir es mit eigenem Personal machen, dann kommen wir irgendwann dran“, hielt Buttgereit entgegen.

Im Rat wurde geäußert, dass es in „unserem ureigenen Interesse“ sei, dass es schnell gehe, weil drei Bauvorhaben in der Warteschleife stehen. Um die Planung zügig beginnen zu können, hat der Rat bei einer Gegenstimme mit einem Vorratsbeschluss den Ortsbürgermeister ermächtigt, nach einem Vergabeverfahren dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zu erteilen.

Es ist die schnellste Variante, um Baurecht zu schaffen.

Andreas Buttgereit

Ortsbürgermeister

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