Von Rainer Schmitt Siegener Zeitung 02.12.2023

HARBACH. Ein Drittel der Bauplätze sind noch unbebaut, Bauwillige möchten bauen, und der Bebauungsplan ist seit Jahrzehnten in Kraft: Es scheint alles zu passen. Trotzdem ist das Mischgebiet „In der Betz“ im Harbacher Ortsteil Hinhausen längst nicht voll bebaut.

Derzeit darf hier auch niemand bauen – zumindest nicht für eine Nutzung nur als Wohnbebauung. Nach dem Plan sind die noch freien Bauplätze einer gewerblichen Nutzung vorbehalten. Das soll sich nun ändern, und man steht kurz vor der finalen Entscheidung im Ortsgemeinderat.

Wie kommt es, dass potenzielle Bauherren dort keine reinen Wohnhäuser bauen dürfen? In den 1990er-Jahren war dort ein Mischgebiet entstanden. Dieses ermöglicht auf 60 Prozent eine Wohnbebauung, auf 40 eine Nutzung für Dienstleistung, Gewerbe oder Handwerk.

Während die Kapazitäten für den Wohnhausbau voll ausgeschöpft sind, ist das bei dem Gewerbe nicht der Fall. So schiebt sich bislang ein Riegel vor jedes weitere Wohnbauvorhaben. Bei der Sitzung des Ortsgemeinderates im Dezember 2022 hatte Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit geäußert, dass es für ihn schwierig sei, plausibel zu machen, warum nicht gebaut werden dürfe, obwohl die Interessierten ein Baugrundstück gekauft hätten.

Die Lösung: Der Bebauungsplan für ein Mischgebiet wird ad acta gelegt und einer für ein allgemeines Wohngebiet erstellt. Es wurde ein beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung vorangetrieben. Weil der Gemeindevorstand erkrankt bzw. verhindert war, leitete das älteste Ausschussmitglied Raimund Müller die Sitzung und begrüßte Rainer Hoffmann von Architektur und Stadtplanung aus Freudenberg. Der Stadtplaner stellte u. a. die von Trägern öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen vor.

Die Untere Wasserbehörde hatte vorgeschlagen, im Bebauungsplan eine Dachbegrünung festzusetzen. Grundsätzlich diene dies dazu, Wasser länger zu speichern. Dennoch empfahl der Planer dem Ausschuss, diesem Vorschlag nicht zu folgen, weil es eine Ungleichbehandlung zwischen bestehender und neuer Wohnbebauung wäre.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Christian Becker erklärte Hoffmann, dass sich in einem allgemeinen Wohngebiet „nicht wesentlich störende Betriebe“ ansiedeln dürfen, diese zugleich einen Bezug zum Gebiet haben müssen, z.B. eine Bäckerei.

Dag Irle von der Bauverwaltung in Kirchen berichtete, dass bei summa summarum 18 Baugrundstücken derzeit sechs noch unbebaut sind. Das soll sich mit dem neuen Bebauungsplan ändern.

Der Ausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, den Bebauungsplan als Satzung anzunehmen. Noch vor Weihnachten soll der Rat tagen. Vorausgesetzt, das Gremium folgt der Empfehlung, sind die Wege geebnet für weitere Wohnbebauung „In der Betz“, was der Innenentwicklung dient, weil Baulücken geschlossen werden können.

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