Von Rainer Schmitt – Siegener Zeitung 17.02.2024

HARBACH. Vergnügungssteuerpflichtig war die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag wahrlich nicht: Der Gemeindevorstand und die Ausschussmitglieder beackerten Punkt für Punkt, um Einzelansätze zu kürzen oder gar komplett zu streichen – denn: Der erste Entwurf für den Doppelhaushalt 2024/25 war sowohl im Finanzetat wie auch im Ergebnisetat in beiden Haushaltsjahren nicht ausgeglichen.

Und weil das Zahlenwerk mit den buchstäblich negativen Vorzeichen unterm Strich keine Aussicht auf Genehmigung bei der Kommunalaufsicht in Altenkirchen gehabt hätte, musste nun nach Einsparpotenzialen gesucht werden. „In einem Zwangshaushalt, der uns eigentlich keine Luft mehr lässt“, wie Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit eingangs angemerkt hatte. Die einfachste Lösung wäre es, die Steuerhebesätze zu erhöhen, so der Ortschef. Auch wenn man über kurz oder lang nicht umhin kommen werde an dieser Stellschraube zu drehen, weil die Kosten davonlaufen, wie Buttgereit klarstellte, machte man sich am Donnerstag wieder die Mühe und schaute, wo im Haushalt der Rotstift angesetzt werden kann. Die schwarze Null muss stehen.

Im Wesentlichen bestehe der Haushalt aus Pflichtaufgaben, hieß es aus der Verwaltung. Auf der anderen Seite erhöhen sich die Aufwendungen, die als Kreis- und Verbandsgemeindeumlage entrichtet werden müssen. Locker anderthalb Stunden ging das Gremium mit Andreas Schneider von der Finanzabteilung im Rathaus Kirchen das Zahlenwerk durch – mit dem gewünschten Erfolg.

Und die gute Nachricht für die Harbacher Bevölkerung ist: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Am Ende der Sitzung hatten sich also die Mühen gelohnt und die Finanzetats in beiden Haushaltsjahren sind nun ausgeglichen.

Von der Kommunalaufsicht in Altenkirchen gebe es Signale, dass trotz unausgeglichenem Ergebnisetat der Doppelhaushalt so genehmigt werden könnte, weil die kleine Ortsgemeinde Harbach auch die K89 übernommen habe und damit eine hohe Abschreibung von 20.000 Euro zu verbuchen habe. Im Haushaltsjahr 2024 sind Investitionen von 221.500 Euro eingeplant. Zur Finanzierung ist ein Investitionskredit in Höhe von 131.500 Euro vorgesehen. Der größte Brocken bei den Investitionen ist die Sanierung des Bürgerhauses. Diese ist mit 202.500 Euro angesetzt, wobei man auf eine Förderung in Höhe von 80.000 Euro aus dem Investitionsstock des Landes hofft.

Die weiteren Investitionen sind eher pauschale Ansätze, um handlungsfähig zu sein. Zum Beispiel ein Betrag für die beiden Spielplätze, um bei einem Defekt eines Spielgerätes gleich agieren und die Verkehrssicherheit wieder gewährleisten zu können.

„Die vielen Pflichtaufgaben, wie sie das Land vorgibt, machen eine kleine Ortsgemeinde wie Harbach handlungsunfähig“, beklagte Buttgereit, der in der Sitzung auch äußerte, dass er bei der Kommunalwahl am 9. Juni noch einmal für den Posten des Ortsbürgermeisters kandidieren werde. Der Haushaltsentwurf soll am Donnerstag, 29. Februar, in der Sitzung des Ortsgemeinderates beraten und verabschiedet werden. Dann steht noch die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises aus.

Die vielen Pflichtaufgaben,
wie sie das Land vorgibt,
machen eine kleine Ortsgemeinde wie Harbach handlungsunfähig.

Andreas Buttgereit

Ortsbürgermeister

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