Harbach wird in zwei Abrechnungsgebiete eingeteilt
Von Nadine Buderath SZ 09.08.2023
HARBACH. Das Thema wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (wkB) beschäftigte und beschäftigt derzeit die Ortsgemeinden. Und: Es ist komplex. Deshalb gibt es vielerorts Bürgerversammlungen, um das Konzept zu erläutern. In Harbach ist eine Bürgerversammlung zu den wkB für den November angepeilt, wie Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit mitteilte .
Der Rat selbst hatte die Beiträge bereits jetzt auf der Agenda, da er die nötige Satzung für die Einführung verabschieden musste. Mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2020 wurden die wkB in Rheinland-Pfalz flächendeckend eingeführt – ab dem kommenden Jahr greift das Gesetz.
Aufgrund der Komplexität hatte der Harbacher Bauausschuss das Thema mehrere Stunden lang „beackert“ und vorberaten, so der Ortschef. Die Empfehlung: Die Gemeinde soll in zwei Abrechnungsgebiete eingeteilt werden: Harbach und Hinhausen gemeinsam als eine Einheit sowie Locherhof als weitere.
Der Rat folgte der Empfehlung jetzt einstimmig. In der Vorlage der Verwaltung heißt es unter anderem, dass die Kreisstraße und der Hinhäuser Bach keine trennende Wirkung hätten, daher auch keine Aufteilung in weitere Gebiete. Locherhof wiederum sei in alle Richtungen durch „weiträumige Außenbereichsflächen“ abgetrennt und bilde damit eine Einheit.
Die Einheiten spielen für die Beitragszahler eine wichtige Rolle, da alle im Abrechnungsgebiet zahlen müssen, wenn dort eine Straße saniert wird, und nicht mehr nur die direkten Anlieger.
Dieser und weitere Aspekte, wie etwa auch Verschonungsregelungen, dürften bei der Einwohnerversammlung thematisiert werden. Und wie schon in anderen Ortsgemeinde oder Städten, die bereits „durch“ sind, dürfte auch hier noch einmal unterstrichen werden: Die wkB sind nicht etwa durchgängig fällig, sondern nur dann, wenn auch tatsächlich eine Straße „gemacht“ wird. Und für eine Ersterschließung müssen keine wkB gezahlt werden.
Gemacht werden, sprich: saniert werden, soll auch das Bürgerhaus. Andreas Buttgereit lobte eingangs die Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes: „Die Vereine gehen da pfleglich mit um.“ Angesichts des Alters und der Nutzungsintensität sei die Grundsubstanz noch sehr gut, so Buttgereit weiter. Harbach könne in der Region mit dem schönen Bürgerhaus trommeln.
Damit das aber auch in Zukunft so bleibe und nicht irgendwann eine finanziell kaum mehr zu stemmende Großsanierung anfalle, müssten jetzt einige Arbeiten erledigt werden, die nach fast 40 Jahren einfach fällig seien.
Für die Sanierungsmaßnahmen wird die Ortsgemeinde einen Förderantrag beim Land stellen, um Gelder aus dem Investitionsstock zu erhalten. Der Eigenanteil der Gemeinde dürfte dennoch bei über 100.000 Euro liegen.
Zu den avisierten Maßnahmen gehören unter anderem: Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten innen und außen, die Erneuerung der Eingangstüre und der Schließanlage, eine auch behindertengerechte Neugestaltung des Außenbereichs vor dem Eingang und Sanierungsmaßnahmen im Sanitärbereich.
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